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Wir suchen Verstärkung!

Inklusion – Qualifizierte Schulbegleitung

Unsere Praxis begleitet Schulkinder qualifiziert in der Grundschule und in weiterführenden Regelschulen.

Seit 10 Jahren begleiten wir SchülerInnen in der Inklusion mit unterschiedlichen Krankheitsbildern in Regelschulen.

Durch sehr unterschiedliche Fort- und Weiterbildungen haben wir uns u. a. auf das Behinderungsbild des Asperger-Autismus auch in Kombination mit ADHS spezialisiert.

Hier führen wir einen intensiven Austausch mit Tony Attwood. Es finden regelmäßig Teamsitzungen und Supervisionen statt. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Elternhaus ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit und unerlässlich.

Begleitende Inhalte unserer Arbeit sind u. a. die Förderung in der Theory of mind und der therapeutischen Unterstützung durch die Social Stories von Carol Gray.

Eine ständige Vermittlung zwischen Eltern, Pädagogen, Mitschülern und deren Eltern ist ein großer Schwerpunkt unserer Arbeit.

Inklusion

  • Schulbegleitung insbesondere bei Asperger/ADHS Kombination sowie bei allen anderen Krankheitsbildern oder bei Feststellung durch einen Kinder- und Jugendpsychiater nach §35 a Kinder die von psychischer Behinderung bedroht sind.

Zentrales Anliegen der UN-BRK ist Inklusion. Das bedeutet, dass „Menschen, die langfristige, körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben“ voll, wirksam und gleichberechtigt an der Gesellschaft teil nehmen (vgl. Art. 1). Hierfür ist Bewusstseinsbildung nötig (vgl. Art. 8) und entsprechendes Handeln.

Inklusion gilt für alle Menschen und betrifft jeden Lebensbereich. Zur besseren Handhabung wird die UN-BRK kategorisiert: in Handlungsfelder und in Inklusionskriterien bzw. Querschnittsthemen. Hier ein Beispiel für eine solche Einteilung (3):

Manche Menschen sehen in der UN-BRK eine stille Revolution. In jedem Fall steht sie für einen Paradigmenwechsel, der die gesamte Gesellschaft erfasst hat. Es geht nicht mehr um Fürsorge oder Almosen sondern um gleichberechtigte, ressourcenreiche Vielfalt und gelebte Teilhabe (vgl. Art. 30) von Menschen mit Behinderung.

Begriffe wie Ressourcen, Vielfalt, Chancengleichheit,… stehen für eine bestimmte Art von Lebensqualität. Sie muss erkannt, geschätzt und verwirklicht werden. In diesem Sinne steht die UN-BRK auch für einen Erkenntnis- und Umsetzungsprozess. Er spiegelt sich unter anderem auch im wachsenden bürgerlichen Engagement der Zivilgesellschaft wider, in der ICF, in der Ottawa-Charta der WHO (4), in Gesetzen wie dem SGB IX oder in therapeutischen Konzepten wie der Klientenzentrierung und der politischen Ergotherapie.

Telefonnummer

05045-912066

Fax

05045-912077

Adresse

Ergotherapie Röhl

Calenberger Str. 53

31832 Springe – Gestorf

E-Mail

ergotherapie-roehl@t-online.de

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